Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigung
Das Sportangebot gilt für alle Mitglieder der h_da (Studierende, Auszubildende, Lehrkräfte und Bedienstete). Auch Ehemalige der h_da können nach Registrierung im Alumni-Mitgliederbereich zu gleichen Bedingungen wie Mitarbeitende am Hochschulsport teilnehmen. Hierfür senden Sie bitte eine E-Mail an den Hochschulsport hochschulsport@h-da.de, Sie können sich dann vorerst als Gast im System anmelden und nach Prüfung Ihrer Angaben im Alumni Portal geben wir Ihnen die Alumni Rolle, damit Sie den Hochschulsport zu "Mitarbeitendenkonditionen" nutzen können.
Für die jeweiligen teilnahmeberechtigten Statusgruppen gelten unterschiedliche Versicherungsschutz- und Haftungsbestimmungen (siehe Versicherungsschutz und Haftung). Andere Personengruppen (inkl. Familienmitglieder der o. g. Gruppen) können bei freien Kapazitäten als Gäste am Hochschulsport der h_da teilnehmen, die Anmeldung ist eine Woche nach dem regulären Meldestart in unserem System.
Die zusätzlichen Gebühren für von 15,- € (zzgl. Kursgrundgebühren) werden für Schüler, Azubis, Studierende anderer Hochschulen erhoben. Gäste zahlen 30,- € zusätzlich zu den Kursgebühren.
Für Diebstähle und Beschädigung von Privateigentum ist jegliche Haftung durch die Hochschule Darmstadt ausgeschlossen. Die Teilnehmenden werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.
Versicherungsschutz
Bei Sportunfällen im Rahmen der offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports sind alle immatrikulierten Studierenden gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung ist die unverzügliche schriftliche Anzeige des Unfalls. Die Unfallanzeige erstellt für die Hochschule Darmstadt das Studierendenwerk Darmstadt, so dass Studierende dort jeden entsprechenden Hochschulsportunfall unverzüglich zu melden haben. Zuständig ist beim Studierendenwerk der Gesundheitsdienst, Alarich-Weiss-Str. 3, Zi. 102, Mobil (+49) 1796687785 E-Mail: unfall@stwda.de
Bei Unfällen während der freien Sportausübung besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Freizeitunfallversicherung über das Studentenwerk. Auch hier muss der Unfall unverzüglich dem Studentenwerk gemeldet werden. Der Versicherungsschutz gilt auch für Studierende anderer hessischer Hochschulen, die jedoch ihre Ansprüche bei ihrer Stammhochschule anmelden müssen.
Gäste und Alumni, die am Programm des Hochschulsports teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Kranken- und Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen. Die Anmeldemodalitäten für kostenpflichtige Kurse und Angebote entnehmen Sie den entsprechenden Ausschreibungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung der Arbeiter und Angestellten der Hochschule Darmstadt regelt sich nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Ein Unfall (Versicherungsfall gem. § 193 SGB VII) ist durch den Unternehmer, d. h. den jeweiligen Vorgesetzten, der Unfallkasse Hessen anzuzeigen. Ein versicherter Unfall im Rahmen des Betriebssports liegt vor, wenn Sie sich an den offiziellen regelmäßigen Veranstaltungen des Hochschulsports beteiligen. Bei Beamten gelten Unfälle im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfälle. Angehörige von Hochschulmitgliedern der h_da zählen versicherungsrechtlich als Gäste. Gegenüber Gästen, Alumni und sonstigen Teilnehmern übernimmt die h_da keinerlei Haftung für Schäden, die bei der Teilnahme am Hochschulsport entstehen. Eine weiter gehende Schadenshaftung gegenüber den Teilnehmern am Allgemeinen Hochschulsport durch den Hochschulsport und seine Lehrbeauftragten ist ausgeschlossen.
Teilnahmeerklärung für Alumni und Gäste
Es besteht die Möglichkeit als Alumni oder Gast am h_da-Hochschulsport teil zu nehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Anmeldung".